Hausbesuche
Hausbesuche
Physiotherapie bei Ihnen zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung – wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen können.
Wenn der Weg in die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, kommen wir zu Ihnen – nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, auf der der Hausbesuch vermerkt ist. Hausbesuche in Quakenbrück und Umgebung gehören bei uns fest zum Alltag.
Was bedeutet ein physiotherapeutischer Hausbesuch?
Beim Hausbesuch findet die Behandlung in Ihrer gewohnten Umgebung statt. Das hat Vorteile: Wir üben genau dort, wo Sie sich im Alltag bewegen – am Bett, im Badezimmer, auf der Treppe oder mit Ihrem Rollator vor der Haustür. Behandelt werden kann vieles, was auch in der Praxis möglich ist, zum Beispiel Krankengymnastik, Manuelle Lymphdrainage oder KG ZNS nach Bobath.
Unser Team hat viel Erfahrung mit Hausbesuchen und mit der Behandlung in Pflegeeinrichtungen. Wir behandeln in Quakenbrück und Umgebung. Rufen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, ob wir auch Ihren Wohnort anfahren.
Wer bekommt einen Hausbesuch?
Ein Hausbesuch wird ärztlich verordnet, wenn Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können, oder wenn die Behandlung in einer Einrichtung stattfindet, in der Sie betreut werden. Typische Situationen sind:
nach einem Schlaganfall oder bei fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung
nach einer Operation, wenn Sie noch nicht mobil sind
bei starker Gangunsicherheit oder Bettlägerigkeit
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
Hausbesuche in Quakenbrück: So läuft ein Besuch ab
Verordnung prüfen: Auf der Heilmittelverordnung muss das Feld „Hausbesuch“ angekreuzt sein.
Termin abstimmen: Wir vereinbaren feste Zeiten, die zu Ihrem Tagesablauf passen.
Behandlung: Wir bringen mit, was wir brauchen. Hilfreich ist ein freier Platz, ein stabiler Stuhl und, wenn vorhanden, ein Bett mit guter Höhe.
Alltag einbeziehen: Auf Wunsch zeigen wir Angehörigen und Pflegenden, wie sie Bewegungen sicher unterstützen.
Wie der Hausbesuch organisiert ist und was Sie vorbereiten können, beschreiben wir ausführlich im Beitrag Physiotherapie zu Hause.
Verordnung und Kosten
Ist ein Hausbesuch verordnet, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung und das Hausbesuchsentgelt; für Erwachsene gilt der gesetzliche Eigenanteil von zehn Prozent der Kosten und zehn Euro je Verordnung, sofern keine Befreiung besteht. Privat Versicherte klären die Erstattung bitte mit ihrer Versicherung.
Sie haben eine Verordnung oder möchten wissen, ob die Behandlung für Sie infrage kommt? Rufen Sie uns an unter 01523 1607701 oder senden Sie eine Terminanfrage. Wir melden uns und besprechen alles Weitere persönlich.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen Hausbesuch auch ohne Verordnung buchen?
Für eine Behandlung zulasten der Krankenkasse ist der Vermerk „Hausbesuch“ auf der Verordnung nötig. Sprechen Sie dazu Ihre Hausarztpraxis an.
Kommen Sie auch ins Pflegeheim?
Ja. Wir behandeln auch in Pflegeeinrichtungen und stimmen die Zeiten mit dem Pflegepersonal ab.
Was muss ich vorbereiten?
Etwas Platz zum Üben, bequeme Kleidung und Ihre Verordnung. Den Rest besprechen wir beim ersten Termin.
Welche Behandlung für Sie infrage kommt, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit der Verordnung fest. Wir erklären Ihnen gern, wie die Behandlung bei uns abläuft.