Häufige Fragen
Antworten auf häufige Fragen zu Rezept, Kosten, Terminen, Hausbesuchen und Anfahrt.
In unseren FAQ haben wir häufige Fragen rund um Rezept, Kosten, Termine und Anfahrt gesammelt. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 01523 1607701 oder schreiben Sie uns über die Seite Kontakt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Brauche ich für die Physiotherapie ein Rezept?
Für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung. Sie erhalten sie zum Beispiel von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin beziehungsweise einem Facharzt. Mehr dazu lesen Sie in Heilmittelverordnung verstehen.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Wir behandeln gesetzlich und privat Versicherte. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten der verordneten Behandlung; Erwachsene zahlen den gesetzlichen Eigenanteil von zehn Prozent der Kosten und zehn Euro je Verordnung, sofern keine Befreiung besteht. Privat Versicherte klären die Erstattung bitte mit ihrer Versicherung.
Wie schnell muss ich mit dem Rezept einen Termin machen?
Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Rufen Sie uns deshalb am besten direkt an, wenn Sie Ihr Rezept haben.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Rufen Sie uns an unter 01523 1607701, schreiben Sie uns per WhatsApp oder E-Mail oder senden Sie eine Terminanfrage über unsere Website. Wir melden uns und bestätigen den Termin persönlich.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Eine Behandlungseinheit dauert meist 20 bis 30 Minuten. Die genaue Dauer hängt von der verordneten Leistung ab, zum Beispiel ist eine Manuelle Lymphdrainage mit 30, 45 oder 60 Minuten verordnet.
Was bringe ich zum ersten Termin mit?
Bitte bringen Sie Ihre Verordnung, Ihre Versichertenkarte und, wenn vorhanden, ärztliche Befunde oder OP-Berichte mit. Bequeme Kleidung und ein Handtuch sind hilfreich.
Bieten Sie Hausbesuche an?
Ja. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen können und auf Ihrer Verordnung ein Hausbesuch vermerkt ist, behandeln wir Sie zu Hause oder in Ihrer Pflegeeinrichtung – in Quakenbrück und Umgebung.
Ist die Praxis barrierefrei erreichbar?
Ja, unsere Praxis ist barrierefrei erreichbar. Sie liegt im Obergeschoss, ein elektrischer Treppenlift bringt Sie sicher und bequem nach oben – ganz ohne Treppensteigen.
Wo kann ich parken?
In unmittelbarer Nähe der Praxis liegt der Parkplatz Neuer Markt. Dort parken Sie ohne Gebühr, und dort befindet sich auch die Bushaltestelle Neuer Markt.
Welche Sprachen sprechen Sie?
Wir sprechen Deutsch, Englisch und Türkisch. Sagen Sie uns bei der Terminabsprache gern, in welcher Sprache Sie Ihre Behandlung besprechen möchten.
Wie kann ich bezahlen?
Zuzahlungen und Behandlungen als Selbstzahlerin oder Selbstzahler können Sie bei uns bar, mit EC-Karte (girocard), mit Kreditkarte oder kontaktlos bezahlen. Sie erhalten dafür eine Quittung.
Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vorher ab. So können wir den Termin an andere Patientinnen und Patienten vergeben.
Welche Leistungen bieten Sie an?
Wir bieten Krankengymnastik, Krankengymnastik am Gerät (KGG), Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, KG ZNS nach Bobath, Atemtherapie, Behandlung am Schlingentisch, Wärme- und Kältetherapie sowie Hausbesuche an. Neu in der Praxis ist die Fußreflexzonenmassage – eine ruhige Massage der Füße zum Entspannen.
Behandeln Sie auch nach Operationen?
Ja, zum Beispiel nach einem künstlichen Knie- oder Hüftgelenk, nach Bandverletzungen oder Knochenbrüchen. Wichtig ist, dass Sie sich an die Vorgaben Ihres Operationsteams halten; wir stimmen die Übungen darauf ab.
Mein Rezept ist abgelaufen – was jetzt?
Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Ist diese Frist verstrichen, kann die Verordnung nicht mehr über die Krankenkasse abgerechnet werden. Dann brauchen Sie eine neue Verordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Wird eine laufende Behandlung länger als 14 Tage ohne Grund unterbrochen, kann die Verordnung ebenfalls ihre Gültigkeit verlieren. Rufen Sie uns im Zweifel an, wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen. Mehr lesen Sie in Heilmittelverordnung verstehen.
Wie oft pro Woche findet Physiotherapie statt?
Wie oft Sie zur Behandlung kommen, steht auf Ihrer Verordnung, zum Beispiel ein- bis dreimal pro Woche. Die Empfehlung dazu legt die Heilmittel-Richtlinie je nach Beschwerde fest. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt trägt die Frequenz ein, wir planen die Termine danach.
Kann ich die Zuzahlung von der Steuer absetzen?
Zuzahlungen gehören zu den Krankheitskosten und können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Ob sich das für Sie auswirkt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Das ist ein allgemeiner Hinweis und keine Steuerberatung: Bitte fragen Sie eine Steuerberatung, einen Lohnsteuerhilfeverein oder Ihr Finanzamt. Heben Sie Ihre Quittungen auf. Mehr dazu im Beitrag Zuzahlung bei Physiotherapie.
Behandeln Sie auch Privatversicherte und Selbstzahler?
Ja. Wir behandeln gesetzlich und privat Versicherte. Sie können eine Behandlung auch ohne Rezept als Selbstzahlerin oder Selbstzahler bekommen. Privat Versicherte klären die Erstattung bitte vorher mit ihrer Versicherung, denn viele Tarife verlangen eine ärztliche Verordnung. Mehr lesen Sie im Beitrag Physiotherapie ohne Rezept.
Gibt es kurzfristige Termine?
Das hängt von unserer aktuellen Auslastung ab. Rufen Sie uns am besten an, sobald Sie Ihre Verordnung haben, unter 01523 1607701. Wir suchen dann gemeinsam einen Termin, der zur Frist auf Ihrem Rezept passt. Wird kurzfristig ein Termin frei, sagen Sie uns gern, ob wir Sie anrufen dürfen.
Was ist eine Blankoverordnung?
Bei einer Blankoverordnung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Diagnose und verordnet Physiotherapie. Welche Behandlung, wie viele Termine und wie oft, legen dann wir als Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten fest. Seit dem 1. November 2024 gilt das für bestimmte Diagnosen an der Schulter. Mehr lesen Sie im Beitrag Blankoverordnung Schulter.

