Physiotherapie
KG ZNS nach Bobath
Krankengymnastik bei Erkrankungen des Nervensystems, etwa nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson – für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag.
KG ZNS steht für Krankengymnastik bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Nach dem Bobath-Konzept üben wir alltägliche Bewegungen – Aufstehen, Gehen, Greifen – so, dass Sie sie möglichst selbstständig und sicher ausführen können. KG ZNS nach Bobath in Quakenbrück: Wir behandeln Sie in unserer Praxis am Heckenweg 1 und, wenn verordnet, bei Ihnen zu Hause.
Was ist KG ZNS nach Bobath?
Das zentrale Nervensystem umfasst Gehirn und Rückenmark. Wird es geschädigt, etwa durch einen Schlaganfall, verändern sich oft Muskelspannung, Gleichgewicht und Koordination. Das Bobath-Konzept nutzt die Fähigkeit des Nervensystems, Bewegungen neu zu lernen. Wir üben deshalb nicht einzelne Muskeln, sondern ganze Bewegungsabläufe aus Ihrem Alltag.
Für diese Behandlung ist eine besondere Weiterbildung erforderlich. Haydar Karakaya ist für KG ZNS nach Bobath weitergebildet und hat in der Klinik, in Pflegeeinrichtungen und bei Hausbesuchen mit neurologisch erkrankten Menschen gearbeitet.
Für wen ist die Behandlung geeignet?
nach einem Schlaganfall
bei Parkinson
bei Multipler Sklerose
nach Schädel-Hirn-Verletzungen
bei anderen Erkrankungen des Gehirns oder Rückenmarks
KG ZNS nach Bobath in Quakenbrück: So läuft die Behandlung ab
Alltag verstehen: Was gelingt gut, was ist schwierig? Wir schauen, wie Sie sich drehen, aufstehen, gehen und greifen.
Ziele setzen: Zum Beispiel sicher vom Bett in den Stuhl kommen, mit dem Rollator bis zum Briefkasten gehen oder eine Tasse halten.
Üben: Wir führen Bewegungen an, geben Hilfestellung und reduzieren sie Schritt für Schritt. Wiederholung ist dabei wichtig.
Angehörige einbeziehen: Auf Wunsch zeigen wir Angehörigen, wie sie im Alltag sinnvoll unterstützen können.
Bei neurologischen Erkrankungen ist der Weg in die Praxis oft mühsam. Deshalb behandeln wir auch zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen, wenn ein Hausbesuch verordnet ist. Mehr über die Zeit nach einem Schlaganfall lesen Sie in Physiotherapie nach dem Schlaganfall.
Verordnung und Kosten
Für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung. Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen. Erwachsene zahlen den gesetzlichen Eigenanteil: zehn Prozent der Kosten und zehn Euro je Verordnung; wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte klären die Erstattung bitte vorab mit ihrer Versicherung. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Heilmittelverordnung verstehen.
Sie haben eine Verordnung oder möchten wissen, ob die Behandlung für Sie infrage kommt? Rufen Sie uns an unter 01523 1607701 oder senden Sie eine Terminanfrage. Wir melden uns und besprechen alles Weitere persönlich.
Häufig gestellte Fragen
Wann sollte die Physiotherapie nach einem Schlaganfall beginnen?
Meist schon in der Klinik und in der Reha. Nach der Entlassung geht es ambulant weiter, damit Gelerntes erhalten bleibt und weitere Fortschritte möglich sind.
Wie lange dauert eine Behandlung?
KG ZNS ist zeitlich länger angelegt als die übliche Krankengymnastik. Die genaue Dauer steht auf Ihrer Verordnung.
Dürfen Angehörige dabei sein?
Gern. Gerade bei Hausbesuchen ist es hilfreich, wenn Angehörige Übungen kennenlernen.
Welche Behandlung für Sie infrage kommt, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit der Verordnung fest. Wir erklären Ihnen gern, wie die Behandlung bei uns abläuft.