Physikalische Therapie
Wärmetherapie
Wärmeanwendungen fördern die Durchblutung und entspannen die Muskulatur. Sie werden oft vor einer Krankengymnastik oder Massage eingesetzt.
Wärme fördert die Durchblutung, lockert verspannte Muskeln und kann Beschwerden lindern. In der Physiotherapie wird sie meist ergänzend eingesetzt – zum Beispiel vor der Krankengymnastik, damit Bewegungen leichter fallen. Wärmetherapie in Quakenbrück: Wir behandeln Sie in unserer Praxis am Heckenweg 1 und, wenn verordnet, bei Ihnen zu Hause.
Was ist Wärmetherapie?
Bei der Wärmetherapie wird dem Körper von außen Wärme zugeführt. In der Physiotherapie gibt es dafür verschiedene Anwendungen, etwa Wärmepackungen oder die „heiße Rolle“, bei der ein in heißes Wasser getauchtes Handtuch über die Haut gerollt wird. Welche Anwendung für Sie infrage kommt, legen wir anhand Ihrer Verordnung und Ihrer Beschwerden fest.
Wärmetherapie zählt zu den ergänzenden Heilmitteln. Das heißt: Sie wird in der Regel zusammen mit einer anderen Behandlung verordnet, etwa mit Krankengymnastik oder Manueller Therapie.
Für wen ist Wärme geeignet?
chronische Rückenschmerzen und Muskelverspannungen
Nackenverspannungen
Beschwerden bei Arthrose, wenn keine akute Entzündung vorliegt
zur Vorbereitung auf Bewegungsübungen
Keine Wärme sollte bei frischen Verletzungen, akuten Entzündungen, Fieber oder bestimmten Durchblutungsstörungen angewendet werden. Bei Empfindungsstörungen der Haut, etwa bei Diabetes, sind wir besonders vorsichtig. Wann Wärme und wann Kälte passt, erklären wir im Beitrag Wärme oder Kälte?.
Wärmetherapie in Quakenbrück: So läuft die Behandlung ab
Abfragen: Wir klären, ob etwas gegen eine Wärmeanwendung spricht.
Anwenden: Die Wärme soll angenehm sein. Ist sie zu heiß, sagen Sie es sofort.
Weiterbehandeln: Anschließend folgen Übungen oder Handgriffe, solange das Gewebe gut durchwärmt ist.
Verordnung und Kosten
Für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung. Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen. Erwachsene zahlen den gesetzlichen Eigenanteil: zehn Prozent der Kosten und zehn Euro je Verordnung; wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte klären die Erstattung bitte vorab mit ihrer Versicherung. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Heilmittelverordnung verstehen.
Sie haben eine Verordnung oder möchten wissen, ob die Behandlung für Sie infrage kommt? Rufen Sie uns an unter 01523 1607701 oder senden Sie eine Terminanfrage. Wir melden uns und besprechen alles Weitere persönlich.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Wärme auch zu Hause anwenden?
Bei Verspannungen ist eine Wärmflasche oder ein warmes Kirschkernkissen oft angenehm. Legen Sie immer ein Tuch dazwischen und prüfen Sie die Temperatur.
Wie lange dauert eine Wärmeanwendung?
Meist zehn bis zwanzig Minuten, je nach Anwendung.
Ist Wärme bei jeder Arthrose gut?
Nicht immer. Ist ein Gelenk akut entzündet, warm und geschwollen, ist Kälte oft angenehmer.
Welche Behandlung für Sie infrage kommt, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit der Verordnung fest. Wir erklären Ihnen gern, wie die Behandlung bei uns abläuft.