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Physiotherapie zu Hause: Wie ein Hausbesuch funktioniert
5 Min. Lesezeit
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen kann, bekommt Physiotherapie auch zu Hause. Was auf der Verordnung stehen muss und wie Sie den Besuch vorbereiten.
Ein physiotherapeutischer Hausbesuch wird ärztlich verordnet, wenn Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können oder in einer Einrichtung betreut werden. Auf der Heilmittelverordnung ist dann das Feld „Hausbesuch“ angekreuzt.
Nach einer Operation, einem Schlaganfall oder bei starker Gangunsicherheit kann schon der Weg zur Praxis zu viel sein. Für diese Situationen gibt es den Hausbesuch: Die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut kommt zu Ihnen nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung. Unser Team ist regelmäßig in Quakenbrück und Umgebung unterwegs.
Wer bekommt einen Hausbesuch verordnet?
Die Heilmittel-Richtlinie sieht Hausbesuche vor, wenn Patientinnen und Patienten die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können oder wenn die Behandlung in einer Einrichtung stattfindet, in der sie betreut werden. Ob das zutrifft, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Häufige Gründe sind:
eingeschränkte Gehfähigkeit nach einer Operation
neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall, Parkinson oder Multiple Sklerose
starke Gangunsicherheit mit Sturzgefahr
Bettlägerigkeit oder schwere allgemeine Schwäche
Wohnen in einer Pflegeeinrichtung
Was muss auf der Verordnung stehen?
Auf der Heilmittelverordnung muss das Feld „Hausbesuch“ angekreuzt sein. Fehlt der Vermerk, kann die Behandlung nur in der Praxis stattfinden. Prüfen Sie die Verordnung deshalb am besten schon in der Arztpraxis. Für alle anderen Angaben, Fristen und die Zuzahlung gelten dieselben Regeln wie in der Praxis – mehr dazu in Heilmittelverordnung verstehen.
Welche Behandlungen sind zu Hause möglich?
Vieles, was in der Praxis gemacht wird, lässt sich auch zu Hause durchführen, zum Beispiel:
Krankengymnastik, etwa nach einer Hüft- oder Knieoperation
KG ZNS nach Bobath nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson
Manuelle Lymphdrainage bei Schwellungen
Atemtherapie bei Lungenerkrankungen
Geräte, die fest in der Praxis stehen, wie der Schlingentisch, sind zu Hause nicht möglich. Dafür bietet die gewohnte Umgebung einen großen Vorteil: Wir üben genau dort, wo Sie sich täglich bewegen.
So bereiten Sie den Hausbesuch vor
Platz schaffen: Ein freier Bereich von etwa zwei mal zwei Metern reicht für die meisten Übungen.
Stuhl bereitstellen: ein stabiler Stuhl mit Armlehnen, wenn vorhanden.
Bett: Wird im Bett behandelt, hilft eine gut zugängliche Seite.
Unterlagen: Verordnung, Versichertenkarte und, wenn vorhanden, Arztbriefe bereitlegen.
Hilfsmittel: Rollator, Gehstöcke oder Schienen griffbereit stellen – wir üben gern damit.
Was Angehörige tun können
Angehörige sind beim Hausbesuch herzlich willkommen. Sie lernen Übungen kennen und erfahren, wie sie beim Aufstehen oder Gehen sicher helfen. Achten Sie auch auf mögliche Stolperfallen in der Wohnung. Tipps dazu finden Sie im Beitrag Stürze vermeiden.
Hausbesuch in der Pflegeeinrichtung
In Pflegeeinrichtungen stimmen wir die Termine mit dem Pflegepersonal ab, damit sie gut in den Tagesablauf passen. Unser Team hat Erfahrung mit der Behandlung in Pflegeeinrichtungen. Wichtig ist auch hier die Verordnung mit dem Vermerk „Hausbesuch“.
So gehen wir bei Hausbesuchen vor
Wir stimmen mit Ihnen feste Zeiten ab und rufen vorher an, wenn sich etwas verschiebt. Beim ersten Besuch schauen wir uns an, wie Sie sich in Ihrer Wohnung bewegen, und besprechen Ihre Ziele.
Wir bringen das nötige Material mit und nutzen, was vorhanden ist: einen stabilen Stuhl, die Treppe oder den Flur. Angehörige und Pflegende beziehen wir gern ein, damit Übungen auch zwischen den Terminen sicher gelingen.
Was wir bei einem Hausbesuch im Blick haben
Ein Hausbesuch ist mehr als eine Behandlung an einem anderen Ort. Wir sehen, wie Sie sich in Ihrer Wohnung bewegen, und können Hinweise geben, die genau zu Ihrem Alltag passen:
Wie gelingt das Aufstehen aus dem Bett oder dem Sessel?
Gibt es Stolperfallen auf dem Weg zum Bad?
Ist der Rollator richtig eingestellt?
Wo könnten Haltegriffe oder ein erhöhter Toilettensitz helfen?
Über Hilfsmittel entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt; wir geben Ihnen gern Hinweise, was Sie ansprechen können. Mehr über Sturzprävention lesen Sie in Stürze vermeiden.
Begriffe einfach erklärt
Hausbesuch: Physiotherapeutische Behandlung in der Wohnung oder Pflegeeinrichtung der Patientin oder des Patienten.
Pflegeeinrichtung: Einrichtung, in der Menschen dauerhaft oder vorübergehend gepflegt werden.
Hilfsmittel: Gegenstände wie Rollator, Gehstock oder Haltegriffe, die den Alltag erleichtern.
Häufige Irrtümer
„Hausbesuche gibt es nur für Bettlägerige.“ Entscheidend ist, ob der Weg in die Praxis aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
„Zu Hause ist die Behandlung weniger wirksam.“ Gerade alltagsnahe Übungen lassen sich zu Hause gut trainieren.
„Den Hausbesuch muss ich selbst bezahlen.“ Ist er verordnet, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Das Wichtigste in Kürze
Hausbesuche werden ärztlich verordnet.
Auf der Verordnung muss „Hausbesuch“ angekreuzt sein.
Viele Behandlungen sind auch zu Hause möglich.
Wir behandeln in Quakenbrück und Umgebung – rufen Sie uns an.
Häufig gestellte Fragen
Fahren Sie auch in die umliegenden Orte?
Wir behandeln in Quakenbrück und Umgebung. Rufen Sie uns an unter 01523 1607701, dann klären wir, ob wir Ihren Wohnort anfahren.
Wie lange dauert ein Hausbesuch?
Die Behandlungszeit entspricht der verordneten Leistung. Hinzu kommt die Zeit für die Anfahrt, die Sie nicht einplanen müssen.
Kann ich später in die Praxis wechseln?
Ja. Wenn Sie wieder mobiler sind, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die nächste Verordnung ohne Hausbesuch ausstellen.
Brauche ich für den Hausbesuch eine neue Verordnung?
Der Hausbesuch muss auf der Verordnung vermerkt sein. Steht er nicht darauf, kann die Behandlung nur in der Praxis stattfinden. Sprechen Sie dann bitte Ihre Arztpraxis an.
Können Angehörige bei der Behandlung helfen?
Ja, und das ist oft sehr hilfreich. Wir zeigen Angehörigen, wie sie sicher unterstützen, ohne sich selbst zu überlasten.
Quellen und weiterführende Informationen
Sie haben Fragen zu Hausbesuchen oder eine Verordnung erhalten? Rufen Sie uns an unter 01523 1607701 oder senden Sie eine Terminanfrage. Wir beraten Sie gern in unserer Praxis in Quakenbrück.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Verordnung.