Physikalische Therapie
Kältetherapie
Gezielte Kälteanwendungen können Schwellungen und Schmerzen lindern – zum Beispiel bei frischen Verletzungen oder entzündlich gereizten Gelenken.
Kälte verengt die Blutgefäße, dämpft Schmerzreize und kann Schwellungen verringern. Deshalb wird sie vor allem bei frischen Verletzungen und bei entzündlich gereizten Gelenken eingesetzt. Kältetherapie in Quakenbrück: Wir behandeln Sie in unserer Praxis am Heckenweg 1 und, wenn verordnet, bei Ihnen zu Hause.
Was ist Kältetherapie?
Bei der Kältetherapie (auch Kryotherapie) wird ein Körperbereich für kurze Zeit gekühlt, zum Beispiel mit Kältepackungen oder Eis. Wie die Wärmetherapie gehört sie zu den ergänzenden Heilmitteln und wird meist zusammen mit einer anderen physiotherapeutischen Behandlung verordnet.
Für wen ist Kälte geeignet?
frische Prellungen, Verstauchungen oder Zerrungen
Schwellungen nach Operationen, in Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt
akut gereizte Gelenke, etwa bei einem entzündlichen Schub einer rheumatischen Erkrankung
Schmerzen, die sich durch Kühlung beruhigen
Vorsicht ist geboten bei Durchblutungsstörungen, einer Kälteallergie, Empfindungsstörungen der Haut oder dem Raynaud-Syndrom. Das klären wir vor jeder Anwendung.
Kältetherapie in Quakenbrück: So läuft die Behandlung ab
Prüfen: Wir schauen uns die Region an und fragen nach Unverträglichkeiten.
Kühlen: Die Kälte wird nie direkt auf die Haut gelegt und nur für kurze Zeit angewendet.
Bewegen: Danach folgen, wenn möglich, vorsichtige Bewegungen, damit das Gelenk beweglich bleibt.
Ob bei Ihren Beschwerden eher Wärme oder Kälte guttut, ist eine häufige Frage. Eine Übersicht finden Sie im Beitrag Wärme oder Kälte? und auf der Seite Wärmetherapie.
Verordnung und Kosten
Für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung. Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen. Erwachsene zahlen den gesetzlichen Eigenanteil: zehn Prozent der Kosten und zehn Euro je Verordnung; wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte klären die Erstattung bitte vorab mit ihrer Versicherung. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Heilmittelverordnung verstehen.
Sie haben eine Verordnung oder möchten wissen, ob die Behandlung für Sie infrage kommt? Rufen Sie uns an unter 01523 1607701 oder senden Sie eine Terminanfrage. Wir melden uns und besprechen alles Weitere persönlich.
Häufig gestellte Fragen
Wie kühle ich zu Hause richtig?
Kühlpack immer in ein Tuch wickeln, etwa 10 bis 15 Minuten kühlen und dann eine Pause machen. Eis nicht direkt auf die Haut legen.
Hilft Kälte auch bei Rückenschmerzen?
Bei länger bestehenden Rückenschmerzen empfinden viele Menschen Wärme als angenehmer. Kälte passt eher zu frischen, gereizten Beschwerden.
Wann sollte ich nicht kühlen?
Bei Durchblutungsstörungen, Gefühlsstörungen der Haut oder wenn Kälte Beschwerden verstärkt.
Welche Behandlung für Sie infrage kommt, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit der Verordnung fest. Wir erklären Ihnen gern, wie die Behandlung bei uns abläuft.