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Rezept & Kasse

Zuzahlung bei Physiotherapie: Höhe, Befreiung, Steuer

5 Min. Lesezeit

Empfangsbereich der Praxis mit Schreibtisch, Kalender und Büroausstattung.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Physiotherapie, wer ist befreit und was gilt für die Steuer? Wir erklären die gesetzlichen Regeln einfach und verständlich.

Zuzahlung – Physiotherapie auf Rezept kurz erklärt: Erwachsene zahlen zehn Prozent der Kosten und zusätzlich zehn Euro je Verordnung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit. Wer im Jahr mehr als seine Belastungsgrenze zuzahlt, kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen.

Sie haben ein Rezept für Physiotherapie und fragen sich, was Sie selbst bezahlen müssen? Die Zuzahlung bei Physiotherapie ist gesetzlich geregelt und für alle gesetzlich Versicherten gleich. In diesem Beitrag erklären wir, wie hoch die Zuzahlung ist, wer davon befreit ist und wie Sie Quittungen sinnvoll sammeln. Zum Schluss geben wir einen allgemeinen Hinweis zur Steuer.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Physiotherapie?

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten bei Heilmitteln einen Eigenanteil. Er setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • zehn Prozent der Kosten der verordneten Behandlungen,

  • zehn Euro je Verordnung, unabhängig von der Anzahl der Behandlungen.

Ein Beispiel für die Zuzahlung: Physiotherapie mit sechs Behandlungen bedeutet zehn Prozent der Kosten dieser sechs Behandlungen plus einmal zehn Euro. Die Kosten richten sich nach den Sätzen, die mit den Krankenkassen vereinbart sind. Deshalb kann die Zuzahlung je nach Heilmittel etwas unterschiedlich ausfallen. Wie viel es bei Ihrer Verordnung genau ist, sagen wir Ihnen gern vor Beginn der Behandlung.

Wann wird die Zuzahlung fällig?

In der Regel wird die Zuzahlung in der Praxis bezahlt. Sie bekommen dafür eine Quittung. Bewahren Sie diese Quittung gut auf. Sie brauchen sie, wenn Sie später eine Befreiung beantragen möchten.

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu.

  • Versicherte mit Befreiungsausweis zahlen für den Rest des Kalenderjahres nichts mehr zu.

  • Bei bestimmten Leistungen, etwa im Zusammenhang mit Schwangerschaft, gelten eigene Regeln. Fragen Sie im Zweifel Ihre Krankenkasse.

Wer privat versichert ist, zahlt keine gesetzliche Zuzahlung. Hier gelten die Regeln Ihres Tarifs. Mehr dazu im Beitrag Physiotherapie ohne Rezept: Selbstzahler und Privatpatienten.

Die Belastungsgrenze: so funktioniert die Befreiung

Damit niemand finanziell überfordert wird, gibt es eine jährliche Belastungsgrenze. Sie liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Menschen mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung liegt sie bei einem Prozent. Gezählt werden die Zuzahlungen aller Familienmitglieder im Haushalt zusammen, also auch für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte.

So gehen Sie vor

  1. Sammeln Sie alle Quittungen über Zuzahlungen im Kalenderjahr.

  2. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wie hoch Ihre persönliche Belastungsgrenze ist.

  3. Ist die Grenze erreicht, stellen Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung.

  4. Sie erhalten einen Befreiungsausweis. Legen Sie ihn bei uns in der Praxis vor.

  5. Zu viel gezahlte Beträge erstattet die Krankenkasse.

Manche Krankenkassen bieten auch eine Vorabbefreiung an. Dabei zahlen Sie den Betrag bis zur Belastungsgrenze zu Jahresbeginn ein und sind danach für das ganze Jahr befreit. Das kann sich lohnen, wenn Sie regelmäßig Behandlungen oder Medikamente brauchen.

Was gilt als schwerwiegend chronisch krank?

Dafür gibt es feste Kriterien. Unter anderem muss eine Erkrankung seit mindestens einem Jahr wenigstens einmal im Quartal ärztlich behandelt werden. Zusätzlich muss eine weitere Voraussetzung erfüllt sein, etwa ein bestimmter Pflegegrad oder eine dauerhafte Behandlung. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt dafür eine Bescheinigung aus. Die Krankenkasse entscheidet.

Zuzahlung Physiotherapie und Steuer

Viele fragen, ob sie Zuzahlungen von der Steuer absetzen können. Dazu nur ein allgemeiner Hinweis, keine Steuerberatung: Krankheitskosten, zu denen auch Zuzahlungen gehören, können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Steuerlich wirksam wird meist nur der Teil, der über der sogenannten zumutbaren Belastung liegt. Diese hängt unter anderem von Einkommen, Familienstand und Kindern ab.

Ob sich das für Sie lohnt, klären Sie bitte mit einer Steuerberatung, einem Lohnsteuerhilfeverein oder Ihrem Finanzamt. Heben Sie Ihre Quittungen dafür auf.

Häufige Irrtümer

  • „Ich zahle pro Termin zehn Euro.“ Die zehn Euro fallen einmal je Verordnung an, nicht pro Behandlung.

  • „Die Befreiung gilt automatisch.“ Sie müssen sie bei der Krankenkasse beantragen.

  • „Quittungen brauche ich nicht.“ Ohne Quittungen ist der Nachweis der Belastungsgrenze schwierig.

Wie wir Sie in Quakenbrück unterstützen

In unserer Praxis am Heckenweg 1 behandeln wir gesetzlich und privat Versicherte. Vor Beginn der Behandlung sagen wir Ihnen, wie hoch Ihre Zuzahlung ist. Sie erhalten eine Quittung, die Sie für Ihre Krankenkasse aufbewahren können. Haben Sie einen Befreiungsausweis, bringen Sie ihn bitte zum ersten Termin mit. Mehr zur Verordnung lesen Sie im Ratgeber Heilmittelverordnung verstehen. Antworten auf weitere Fragen finden Sie in unseren FAQ.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erwachsene zahlen zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro je Verordnung zu.

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit.

  • Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent, bei schwerwiegend chronisch Kranken bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen.

  • Die Befreiung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

  • Zur Steuer beraten Steuerberatung, Lohnsteuerhilfeverein oder Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Zuzahlung bei jedem Termin bezahlen?

Die Zuzahlung bezieht sich auf die ganze Verordnung. Wie und wann Sie bezahlen, besprechen wir beim ersten Termin.

Gilt die Zuzahlung auch beim Hausbesuch?

Ja, auch beim Hausbesuch gilt die gesetzliche Zuzahlung. Der Hausbesuch selbst ist eine eigene Position auf der Verordnung. Mehr dazu unter Hausbesuche.

Ich bin befreit. Was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren aktuellen Befreiungsausweis der Krankenkasse mit. Er gilt für das jeweilige Kalenderjahr.

Kann ich Zuzahlungen von der Steuer absetzen?

Unter Umständen ja, als außergewöhnliche Belastung. Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bitte lassen Sie sich steuerlich beraten.

Quellen und weiterführende Informationen

Sie haben Fragen zur Zuzahlung oder zu Ihrer Verordnung? Rufen Sie uns an unter 01523 1607701 oder senden Sie eine Terminanfrage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Verordnung.

Physiotherapie im Zentrum QuakenbrückHeckenweg 1, 49610 Quakenbrück01523 1607701Montag – Freitag · 08:30 – 13:00 · 15:00 – 18:30Route planen © OpenStreetMap

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