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Rezept & Kasse

Blankoverordnung Schulter: Was ändert sich für Sie?

4 Min. Lesezeit

Heilmittelverordnung, Brille und Versichertenkarte auf dem Tisch

Seit November 2024 gibt es für bestimmte Schulterbeschwerden die Blankoverordnung. Wir erklären, was das bedeutet, wer was entscheidet und worauf Sie mit Ihrem Rezept achten sollten.

Bei der Blankoverordnung stellt die Ärztin oder der Arzt die Diagnose und verordnet Physiotherapie. Welche Behandlung, wie viele Termine und wie oft, legen dann die Therapeutinnen und Therapeuten fest. Für bestimmte Schulterdiagnosen gilt das seit dem 1. November 2024. Zuzahlung und Fristen bleiben im Wesentlichen wie gewohnt.

Sie haben Schulterbeschwerden und auf Ihrem Rezept steht „Blankoverordnung“? Dann fragen Sie sich vielleicht, was das bedeutet. Die Blankoverordnung ist eine neue Form der Heilmittelverordnung für gesetzlich Versicherte. Sie gibt der Physiotherapie mehr Verantwortung bei der Gestaltung der Behandlung. In diesem Beitrag erklären wir, was sich für Sie ändert und was gleich bleibt.

Was ist eine Blankoverordnung?

Bei einer normalen Heilmittelverordnung legt die Arztpraxis fest, welches Heilmittel Sie bekommen, wie viele Behandlungen und wie oft pro Woche. Bei der Blankoverordnung ist das anders. Die Ärztin oder der Arzt stellt die Diagnose und entscheidet, dass Physiotherapie notwendig ist. Die genaue Ausgestaltung übernehmen dann die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.

Grundlage ist ein Vertrag zwischen den Krankenkassen und den Verbänden der Physiotherapie. Die Blankoverordnung gilt bisher nur für bestimmte Diagnosen. Den Anfang machen Erkrankungen und Verletzungen der Schulter.

Wer entscheidet was?

Die Arztpraxis

  • untersucht Sie und stellt die Diagnose,

  • entscheidet, ob Physiotherapie medizinisch notwendig ist,

  • stellt die Verordnung aus und kennzeichnet sie als Blankoverordnung.

Die Physiotherapiepraxis

  • erhebt beim ersten Termin einen ausführlichen Befund,

  • wählt das passende Heilmittel aus, zum Beispiel Krankengymnastik oder Manuelle Therapie,

  • legt die Anzahl der Behandlungen und die Frequenz fest,

  • passt die Behandlung an Ihren Verlauf an.

Dabei gibt es einen festen Rahmen, den der Vertrag vorgibt. Die Behandlung muss medizinisch begründet und wirtschaftlich sein.

Für welche Schulterbeschwerden?

Die Blankoverordnung betrifft bestimmte Diagnosen rund um das Schultergelenk. Dazu gehören zum Beispiel Beschwerden nach Verletzungen oder Operationen an der Schulter und bestimmte Erkrankungen der Sehnen und des Gelenks. Ob Ihre Diagnose dazugehört, entscheidet die Arztpraxis anhand des Vertrags. Mehr über typische Schulterprobleme lesen Sie in den Beiträgen Schulterschmerzen und Frozen Shoulder.

Was bleibt gleich?

  • Rezept nötig: Ohne ärztliche Verordnung gibt es keine Behandlung auf Kosten der Krankenkasse.

  • Fristen: Die Behandlung sollte in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen.

  • Begrenzter Zeitraum: Die Verordnung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Wir achten mit Ihnen darauf.

  • Zuzahlung: Als Erwachsene oder Erwachsener zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung, sofern keine Befreiung besteht. Mehr dazu im Beitrag Zuzahlung bei Physiotherapie.

  • Unterschrift: Sie bestätigen jede Behandlung mit Ihrer Unterschrift.

Wie eine normale Verordnung aufgebaut ist, erklären wir im Beitrag Heilmittelverordnung verstehen.

Was bedeutet das für Sie?

Für Sie ändert sich im Alltag wenig. Sie vereinbaren einen Termin, bringen die Verordnung und Ihre Versichertenkarte mit und beginnen die Behandlung. Der Unterschied liegt vor allem darin, wer über die Details entscheidet. Die Physiotherapie kann die Behandlung flexibler an Ihre Fortschritte anpassen. Zum Beispiel kann sie zu Beginn häufiger behandeln und später die Abstände vergrößern.

Tipps für den ersten Termin

  1. Bringen Sie die Verordnung, Ihre Versichertenkarte und ärztliche Befunde mit, zum Beispiel OP-Berichte oder Bilder.

  2. Beschreiben Sie, welche Bewegungen im Alltag schwerfallen, etwa Haare kämmen oder Jacke anziehen.

  3. Fragen Sie nach, wie viele Termine geplant sind und warum.

  4. Üben Sie die Übungen für zu Hause regelmäßig. Sie sind ein wichtiger Teil der Behandlung.

Wann Sie zum Arzt sollten

Wenn sich Ihre Schulterbeschwerden während der Behandlung deutlich verschlechtern, wenn neue Beschwerden wie Taubheit oder Schwäche im Arm auftreten oder wenn Sie Fieber bekommen, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Bei plötzlichen Brustschmerzen mit Ausstrahlung in den Arm rufen Sie den Rettungsdienst unter 112.

Wie wir Sie in Quakenbrück unterstützen

Sie haben eine Blankoverordnung für die Schulter erhalten? Fragen Sie uns gern, wir erklären Ihnen, wie wir mit Ihrer Verordnung vorgehen. Je nach Befund kommen zum Beispiel Krankengymnastik oder Manuelle Therapie in Frage. Unsere Praxis liegt am Heckenweg 1 in Quakenbrück, ein Treppenlift bringt Sie ins Obergeschoss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Blankoverordnung stellt die Arztpraxis Diagnose und Verordnung aus.

  • Die Physiotherapie entscheidet über Heilmittel, Anzahl und Frequenz.

  • Sie gilt seit dem 1. November 2024 für bestimmte Schulterdiagnosen.

  • Zuzahlung, Unterschrift und Beginn innerhalb der Frist bleiben wie gewohnt.

  • Bringen Sie Befunde zum ersten Termin mit.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Blankoverordnung?

Eine Verordnung, bei der die Ärztin oder der Arzt Diagnose und Notwendigkeit festlegt. Welche Behandlung, wie viele Termine und wie oft, bestimmt die Physiotherapie.

Muss ich bei der Blankoverordnung mehr zuzahlen?

Die gesetzliche Zuzahlung gilt wie bei einer normalen Verordnung, sofern Sie nicht befreit sind.

Kann ich mit einer Blankoverordnung zu jeder Praxis gehen?

Fragen Sie am besten vorher in der Praxis nach. Wir erklären Ihnen gern am Telefon, wie wir vorgehen.

Gilt die Blankoverordnung auch für den Rücken oder das Knie?

Bisher betrifft sie bestimmte Schulterdiagnosen. Für andere Beschwerden gilt weiterhin die normale Heilmittelverordnung.

Quellen und weiterführende Informationen

Sie haben eine Blankoverordnung für die Schulter oder Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 01523 1607701 oder senden Sie eine Terminanfrage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Verordnung.

Physiotherapie im Zentrum QuakenbrückHeckenweg 1, 49610 Quakenbrück01523 1607701Montag – Freitag · 08:30 – 13:00 · 15:00 – 18:30Route planen © OpenStreetMap

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Eine Anfrage ist noch keine feste Buchung. Wir bestätigen jeden Termin telefonisch. Bitte nennen Sie hier keine Diagnosen. Das besprechen wir persönlich.

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